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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.01.2023

Beschluss Nr. 01-01/23 17.01.2023

Beratung und Zustimmung zur Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der TÖB des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“

Über die Abwägungsvorschläge wird gemäß Nr. 1 bis Nr. 45 einzeln abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Beschluss-Nr.

Nr.

anwesend

dafür

dagegen

enthalten

geändert

vertagt

01-01/23

1

14

11

0

3

0

0

01-01/23

2

14

11

0

3

0

0

01-01/23

3

14

11

0

3

0

0

01-01/23

4

14

11

0

3

0

0

01-01/23

8

14

11

0

3

0

0

01-01/23

10

14

11

0

3

0

0

01-01/23

13

14

11

0

3

0

0

01-01/23

14

14

11

0

3

0

0

01-01/23

16

14

11

0

3

0

0

01-01/23

18

14

11

0

3

0

0

01-01/23

21

14

11

0

3

0

0

01-01/23

22

14

11

0

3

0

0

01-01/23

23

14

11

0

3

0

0

01-01/23

26

14

11

0

3

0

0

01-01/23

28

14

11

0

3

0

0

01-01/23

36

14

11

0

3

0

0

01-01/23

40

14

11

0

3

0

0

01-01/23

44

14

11

0

3

0

0

01-01/23

45

14

11

0

3

0

0

Bemerkungen:

Aufgrund des § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 02-01/23 17.01.2023

Beratung und Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ und Beschluss zur öffentlichen Auslage dieses Entwurfes zur Durchführung der Bürgerbeteiligung und Beteiligung der TÖB

Beschlussvorschlag:

Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ der Gemeinde Struppen, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den Textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung Teil C, dem Umweltbericht Teil D, in der Fassung vom 05.01.2023 wird bestätigt.

Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ der Gemeinde Struppen ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.

Anlagen:

1. Entwurf des Bebauungsplanes mit folgenden Unterlagen, je Bearbeitungsstand 05.01.2023:

- Teil A Planzeichnung

- Teil B Textliche Festsetzungen

- Teil C Begründung

- Teil D Umweltbericht

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

14

davon JA-Stimmen:

11

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

3

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 03-01/23 17.01.2023

Hochwasserschadensbeseitigung 2021 in der Gemeinde Struppen

ID 0071- Vergabe Planung und Bauüberwachung für „Instandsetzung Fahrbahnbefestigung und Entwässerungseinrichtungen im Abschnitt Heckenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die phasenweise Beauftragung der Planung und Bauüberwachung o.g. Bauloses an das: Ingenieurbüro Buder,Markt 201844 Neustadt i.Sa. mit einer Auftragssumme von 17.082,34 € (brutto).

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung für die Planung und Bauüberwachung zu veranlassen, wobei zunächst eine Beauftragung bis Phase 3/4 (Entwurf/Genehmigung) realisiert wird. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

14

davon JA–Stimmen:

14

davon NEIN–Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 04-01/23 17.01.2023

Hochwasserschadensbeseitigung 2021 in der Gemeinde Struppen

ID 0702 Vergabe „Bauleistungen-Beräumung Rückhaltebecken Südstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Planung und Bauüberwachung für die HW-Schadensbeseitigung 2021 / Beräumung des Rückhaltebeckens Südstraße“ an die Baufirma: Tief- und Rohrleitungsbau Pirna GmbH, An der Sandgrube 3, 01796 Pirna mit einer Auftragssumme von 24.450,35 € (brutto).

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung zu veranlassen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

14

davon JA–Stimmen:

14

davon NEIN–Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 05-01/23 17.01.2023

Hochwasserschadensbeseitigung 2021 in der Gemeinde Struppen

ID 0052 Vergabe „Bauleistungen-Beräumung Rückhaltebecken Fechelsgraben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Planung und Bauüberwachung für die HW-Schadensbeseitigung 2021 / Beräumung des Rückhaltebeckens Fechelsgraben“ an die Baufirma: Tief- und Rohrleitungsbau Pirna GmbH An der Sandgrube 3, 01796 Pirna mit einer Auftragssumme von 35.700,00 € (brutto).

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung zu veranlassen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

14

davon JA-Stimmen:

14

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Michael Sachse
Bürgermeister