Beschluss zur Vergabe der Vermessungsleistungen für die HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen an Struppenbach und Schellean das Vermessungsbüro Hering, Lohmener Str. 14a, 01796 Pirna mit einer Gesamt-Auftragssumme von 17.136,00 € (brutto).
Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragserteilung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der „Dunkelgrauen Flecken“ im Gemeindegebiet der Gemeinde Struppen auf den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Gemeinderat beschließt die Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus sogenannter „Dunkelgrauer Flecken“, also Adresspunkten mit einer Internetversorgung von weniger als 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch bzw. 500 Megabit pro Sekunde im Download, nach anhängender Förderrichtlinie sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme auf die Landkreisverwaltung zu übertragen.
Der Bürgermeisterwird beauftragt die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Durchführung eines Branchendialogs und Markterkundungsverfahrens für das Gemeindegebiet zu unterzeichnen.
Die Richtlinien „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31. März 2023 sowie die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023) vom 22. August 2023 werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung zur Annahme von Spenden für die Rentnerweihnachtsfeier
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß nachfolgender Tabelle in Höhe von insgesamt 250,00 EUR für die Rentnerweihnachtsfeier.
| Spender | Datum | Betrag |
| Herr Uwe Goll | 08.11.2023 | 30,00 EUR |
| Herr Stefan Wenke | 08.11.2023 | 30,00 EUR |
| Herr Daniel Endler | 15.11.2023 | 30,00 EUR |
| Eheleute Göhler | 20.11.2023 | 30,00 EUR |
| Herr Daniel Kaiser | 20.11.2023 | 30,00 EUR |
| Frau Petra Schwarz | 21.11.2023 | 30,00 EUR |
| Herr Michael Sachse | 27.11.2023 | 40,00 EUR |
| Herr Ronny Raschke | 29.11.2023 | 30,00 EUR |
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| Gesamt: |
| 250,00 EUR |
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung der Sitzungstermine 2024
Der Gemeinderat beschließt die nachfolgenden Sitzungstermine für das Jahr 2024:
Gemeinderat: 09.01., 06.02., 05.03., 09.04., 07.05., 04.06., 06.08., 03.09., 01.10., 05.11., 3.12.
Ortschaftsrat Thürmsdorf: 1. Mittwoch im Monat, außer Mai und Juli
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung zur Annahme einer Spende - hier: Ralf Walther, 01796 Struppen
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspende des Herrn Ralf Walther in Form von sieben Festmetern Wertholz (Fichte) für den Bau von Straßenleitplanken und für Bauholz.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung zur Vergabe von Hausverwalterleistungen für die kommunalen Mietobjekte der Gemeinde Struppen
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Betreuung der Mietobjekte - bis auf zwei Gebäude - an die Firma Schönfeld Immobilien, Dohna, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschlussfassung zur befristeten Fortsetzung des Mietvertrages mit dem Faschingsclub Struppen e.V.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die ausgesprochene Kündigung angemessen auszusetzen und stattdessen den Mietvertrag befristet bis zur Ausgestaltung eines neuen Mietvertrages fortzusetzen.
Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt eine Neugestaltung des Mietvertrages bis zum Frühjahr 2024 zu veranlassen bzw. erarbeiten und bis spätestens 30.04.2024 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9
davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0