Steuerfestsetzung
Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer 2025 der Gemeinde Struppen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Somit wird auf die Versendung der Hundesteuerjahresbescheide für das Kalenderjahr 2025 verzichtet.
Die Festsetzung der Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.
Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, ergeht ein neuer Hundesteuerbescheid. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Struppen, Hauptstraße 48, 01796 Struppen oder bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Zahlungshinweis
Die Steuerpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides die Hundesteuer zu dem Fälligkeitstermin (01.03.2025) unter Zugrundelegung des zuletzt ergangenen Bescheides auf das Konto der Gemeinde Struppen, IBAN DE77 8505 0300 3000 0362 52,
BIC OSDDDE81XXX bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zu entrichten. Bei vorliegender Bankeinzugsermächtigung wird der Betrag zu den Fälligkeitstermin abgebucht.
Auskunft
Auskünfte erteilt die Mitarbeiterin im Sachgebiet Steuern, Abgaben der Stadtverwaltung Königstein, Telefon 035021 99722.
Struppen, den 02.01.2025