Aus gegebenem Anlass möchten wir auf diesem Weg daran erinnern, dass die Wartungsberichte der Kleinkläranlagen in Kopie für das Jahr 2024 spätestens bis zum 15.02.2025 an die WASS GmbH, Dammstraße 2, 01844 Neustadt in Sachsen oder per E-Mail an: info@wassgmbh.de zu übergeben sind.
Bei Nichterfüllung der Nachweis- und Auskunftspflicht kann kein ordnungsgemäßer Betrieb der Kleinkläranlage nachgewiesen werden, so dass eine Kleineinleiterabgabe fest- und gegenüber dem Grundstückseigentümer durchzusetzen ist.