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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2025

Beschluss Nr. 72-01/25 09.12.2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Dr. Wickel in Höhe von 150,00 EUR für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 14, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 73-01/25 09.12.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt für das Bauvorhaben Anbau überdachter Balkon mit Außentreppe; Flurstücksnummer 44/1 der Gemarkung Struppen; Südstraße 2 in 01796 Struppen das Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 14, davon Ja-Stimmen: 14, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 74-01/25 09.12.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der HW-Schadensbeseitigung (Bauleistungen) an der Borngasse an die Firma: Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr. 18 in 09623 Rechenberg-Bienenmühle mit einer Angebotssumme von 99.943,72 € brutto zu vergeben. Im Angebot räumt der zukünftige AN einen Nachlass von 5 % ein. Die Baumaßnahmensumme verringert sich damit auf 94.946,53 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 14, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 5, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 75-01/25 09.12.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt für das Bauvorhaben Umnutzung eines Wohnhauses zu Ferienwohnung, Herstellung einer Fensteröffnung – beides betreffend Objekt in 01796 Struppen OT Naundorf, Robert-Sterl-Straße 39; Flurstück 374/a, Gemarkung Naundorf das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 14, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Struppen, den 22.12.2025