Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf fasste in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2023 den einstimmigen Beschluss Nr. 430 – 94 / 23 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf und den einstimmigen Beschluss Nr. 431 – 94 / 23 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des
§ 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. 430 – 94 / 23
Die Verbandsversammlung des AZV Wehlen-Naundorf beschließt auf der Grundlage der Berichte über die
die örtliche Prüfung und die Jahresabschlussprüfung den Jahresabschluss zum 31.12.2022, nachdem diesem und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 mit Datum vom 31.08.2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbH erteilt worden ist.
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2022 | |
| 1.1 | Bilanzsumme | 14.871.852,86 € |
| 1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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| - das Anlagevermögen | 14.461.239,24 € |
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| - das Umlaufvermögen | 410.613,62 € |
| 1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf |
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| - das Eigenkapital | 4.758.772,13 € |
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| - den Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse | 7.544.925,13 € |
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| - die Rückstellungen | 21.100,00 € |
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| - die Verbindlichkeiten | 2.547.055,60 € |
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| 1.2 | Jahresverlust | 34.313,02 € |
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| 1.2.1 | Summe der Erträge | 719.189,58 € |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 783.502,60 € |
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2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust in Höhe von 34.313,02 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch den Gewinnvortrag ausgeglichen.
Beschluss Nr. 420 – 91 / 22
Entlastung des Verbandsvorsitzenden
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Wehlen-Naundorf wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner GmbH lautet wie folgt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf, Struppen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf, Struppen, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf, Stadt Wehlen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Verbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Coswig, 31. August 2023
Gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO werden der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2022 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf in der Zeit vom 02.11.2023 bis 14.11.2022 im Rathaus der Stadt Wehlen und in der Gemeindeverwaltung Struppen während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.