Öffentliche Zustellung gemäß §§ 1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrecht für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
- Für Herrn Axel Rentzsch ist ein Bescheid zuzustellen (BZ: 0000002409)
Der an Herrn Axel Rentzsch gerichtete Tourismusabgabebescheid konnte nicht unter der hier bekannten Adresse zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann den betreffenden Bescheid in der Stadtverwaltung Königstein, Steueramt Zimmer 32, Goethestraße 7, 01824 Königstein abholen.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.