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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 10/2023
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung und der Verwaltungsgemeinschaft Königstein
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Zustellung Amtsblatt

Die Gemeinde Struppen wurde vom Verlag wie folgt informiert

„Die Deutsche Post AG steht im Austausch mit der Bundesnetzagentur. Die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind, werden regelmäßig überprüft. Generell verhält es sich so, dass der (potentielle) Empfänger von unadressierten POSTAKTUELL Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht hat, die private Sphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Soweit er dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben will, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk am Briefkasten ("Keine Werbung") zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass der jeweilige Empfänger sich gegen den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen zur Wehr setzt. Die

Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten.

Daraus ergibt sich die Einhaltung der Verteil-Variante "an alle bewerbbaren Haushalte". Die LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, wird diese Variante mit allen Vertragspartnern abstimmen und somit für Rechtssicherheit sorgen.“