Beschluss Nr. 58-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Freigabe des Nachtrages für die Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Struppenbach an die Firma:
LLB GmbH, Lockwitzgrund 29
01257 Dresden
Die Auftragssumme erhöht sich nunmehr auf 358.450,53 € brutto. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen/freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 4, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 59-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt den Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 605/4 und 676/13 der Gemarkung Struppen mit einer Gesamtgröße von ca. 329 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 17,00 €/m² an den Pächter, Herrn Matthias Schütze aus Dresden, im Zuge der Ortslagenregulierung des Flurbereinigungsverfahrens durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, der Flurbereinigungsbehörde diesen Beschluss bekannt zu geben und der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird bevollmächtigt, die von der Flurbereinigungsbehörde verfasste Niederschrift nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen mit vorstehendem Inhalt zu unterzeichnen.
Der Erwerber trägt sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb der Teilfläche entstehen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 60-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 676/13 der Gemarkung Struppen mit einer Größe von ca. 85 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 17,00 €/m² an die Eigentümerin des anliegenden Flurstückes 629/4, Frau Bunloet aus Dresden, im Zuge der Ortslagenregulierung des Flurbereinigungsverfahrens durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, der Flurbereinigungsbehörde diesen Beschluss bekannt zu geben und der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird bevollmächtigt, die von der Flurbereinigungs-behörde verfasste Niederschrift nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen mit vorstehendem Inhalt zu unterzeichnen.
Der Erwerber trägt sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb der Teilfläche entstehen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 61-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 676/13 der Gemarkung Struppen mit einer Größe von ca. 70 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 17,00 €/m² an die Eigentümerin des anliegenden Flurstückes 629/5, Frau Burkert aus Pirna, im Zuge der Ortslagenregulierung des Flurbereinigungsverfahrens durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, der Flurbereinigungsbehörde diesen Beschluss bekannt zu geben und der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird bevollmächtigt, die von der Flurbereinigungs-behörde verfasste Niederschrift nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen mit vorstehendem Inhalt zu unterzeichnen.
Der Erwerber trägt sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb der Teilfläche entstehen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 63-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Höhe der monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Struppen sowie in Tagespflege ab dem 01.01.2025
im Kinderkrippenbereich auf 250,00 EUR
im Kindergartenbereich auf 140,00 EUR bei neunstündiger Betreuung sowie
im Hortbereich auf 90,00 EUR bei einer sechsstündigen Betreuung
festzulegen.
Wird im Betreuungszeitraum eine kürzere Betreuungsdauer vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur vollen Betreuungszeit.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 64-01/24 01.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hebt den Beschluss Nr. 34-06/20 vom 07.07.2020 zum Verkauf des Flurstücks 323/12 der Gemarkung Thürmsdorf auf und beauftragt die Verwaltung, den Verkauf des Flurstückes 323/12 der Gemarkung Thürmsdorf mit einer Größe von 430 m² zum Preis von 17,00 €/m² (gesamt 7.310,00 €) an den Pächter, Herrn Ronald Leimert aus Pirna, vorzubereiten und den Kaufvertrag abzuschließen sowie im Kaufvertrag ein Wegerecht (Gehrecht) zugunsten des Eigentümers des Flurstückes 323/12 und zu Lasten des Flurstückes 323/16 aufzunehmen und im Grundbuch einzutragen. Alle mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Erwerber zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0