Beschluss Nr. 55-01/25 16.09.2025
Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zu Lasten des Flurstückes 63 der Gemarkung Ebenheit und zu Gunsten des Flurstückes 66 der Gemarkung Ebenheit mit dinglicher Sicherung im Grundbuch.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 56-01/25 16.09.2025
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Flurstückes 63 der Gemarkung Ebenheit mit einer Größe von 260 m² an den Eigentümer des anliegenden Flurstückes 65 der Gemarkung Ebenheit zu einem Verkaufspreis in Höhe von 200,00 €. Der Käufer trägt sämtliche Kosten, die mit dem Verkauf in Verbindung stehen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 57-01/25 16.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt für das Bauvorhaben (Sanierung und Dachgeschossausbau eines Mehrfamilienhauses nach 01796 Struppen OT Thürmsdorf, Am Schlossberg 13 – 15; Flurstück 262/21 der Gemarkung Thürmsdorf) das Einvernehmen zum Bauantragzu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 58-01/25 16.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Freigabe des Nachtrages (Mehrmengen) für die Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Struppenbach im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2021 (ID 0698; Schadbereiche 1.4 – 8) an die Firma: Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr. 18 in 09623 Rechenberg-Bienenmühle.Die Auftragssumme erhöht sich nunmehr auf 181.000 €brutto. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen/freizugeben.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 59-01/25 16.09.2025
Die Gemeinde Struppen beschließt, dass mangels vorliegender Bedenken bzw. Anregungen keine Abwägungen vorgenommen werden müssen. Für den ausgelegten Entwurf des „Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen Struppen 2025“ besteht somit auch kein Änderungsbedarf.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 60-01/25 16.09.2025
Der Gemeinderat beschließt den in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom01.07.2025 mit dem Beschluss Nr. 46/2025 gebilligten und so zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Entwurf des Lärmaktionsplans Struppen ohne Maßnahmen 2025, bestehend aus dem eigentlichen Lärmaktionsplan (tabellarische Darstellung) und einer entsprechenden Kartendarstellung mit den kartierten Lärmbetroffenheiten, unverändert gemäß dem zuvor in der gleichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates getroffenen Abwägungsbeschluss Nr. 59/2025 anzunehmen bzw. zu verabschieden. Die Verwaltung wird angewiesen, die erforderlichen Schritte zur Inkraftsetzung mit der Aus-fertigung und anschließenden öffentliche Bekanntmachung des jetzt verabschiedeten „Lärmaktionsplan Struppen ohne Maßnahmen 2025“ vorzunehmen sowie der geforderten anschließenden Berichterstattung gegenüber dem LfULG nachzukommen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 19.09.2025