Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
Für Herrn Mir Aboutaleb Durandish, Geschäftsführer der HTB International Limited, sind zwei Mahnungen und eine Ankündigung der Vollstreckung zuzustellen (Az.: 0100.102556).
Die an Herrn Durandish gerichteten Mahnungen und die gerichtete Ankündigung der Vollstreckung bezüglich Forderungen aus Grundsteuer konnten wegen Überfüllung des Briefkastens nicht zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffenden Mahnungen und die Ankündigung der Vollstreckung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.
Die Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.