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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß §§ 1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrecht für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

- für Frau Doina Jerdea, ist ein Bescheid zuzustellen (Kassenzeichen: 0000002892)

Der an Frau Doina Jerdea gerichtete Bescheid über Tourismusabgabe 2025 konnte nicht unter der hier bekannten Adresse zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann den betreffenden Bescheid in der Stadtverwaltung Königstein, Steueramt Zimmer 32, Goethestraße 7, 01824 Königstein abholen.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein