Beschluss Nr. 38-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, die Bestätigung und Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung zu den Nachträgen 01, 02, 05, 06 mit der Firma: Teichmann Bau GmbH, Meissner Str. 23, 01723 Wilsdruff. Die Nachträge umfassen eine Bruttosumme von 180.869,64 €. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil beträgt 18.087,50 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Nachtragsvereinbarung zu bestätigen und zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 32-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt den Verkauf von zwei Teilflächen aus den Flurstücken 98 und 135/9 der Gemarkung Struppen entsprechend des durch die Flurbereinigungsbehörde erstellten Lageplanes mit einer Gesamtfläche von 66 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 42,00 €/m² an den Eigentümer des anliegenden Flurstückes 100/1 der Gemarkung Struppen im Zuge der Ortslagenregulierung des Flurbereinigungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt der Flurbereinigungsbehörde diesen Beschluss bekannt zu geben und der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird bevollmächtigt, die von der Flurbereinigungsbehörde verfasste Erklärung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) mit vorstehendem Inhalt zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 33-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt Eigenmittel in Höhe von brutto 10.000,00 € für die Sanierung der Süd- und Westfassade mit Umfeld des Schlosses Struppen zu verwenden und in den Haushaltsplan 2027 einzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine zweckgebundene Vereinbarung zur Sicherung der Finanzierung für die oben genannte Maßnahme mit dem Schlossverein Struppen e.V. abzuschließen und zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 34-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, die Planungsleistungen zur Sanierung der Süd- und Westfassade mit Umfeld für das Schloss Struppen an das Büro Architektengemeinschaft MM + H GmbH, Obere Burgstraße 5, 01796 Pirna, zu vergeben. Der vereinbarte Auftrag umfasst eine Bruttosumme von 24.353,08 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu bestätigen und zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 35-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat bestätigt für das Jahr 2027 einen Zuschuss in Höhe von 3.700,00 € als Sitzgemeindeanteil für den Musikschule Sächsische Schweiz e.V.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 36-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat beschließt für das Kinderhaus Struppen folgende Schließtage für das Kalenderjahr 2027:
19.04.2027 (Montag; pädagogischer Tag: Weiterbildung für alle Erzieherinnen)
07.05.2027 (Freitag; Brückentag nach Christi Himmelfahrt)
20.08.2027 (Freitag; pädagogischer Tag: Vorbereitung neues Schuljahr)
24.09.2027 (Freitag; pädagogischer Tag: Weiterbildung für alle Erzieherinnen)
27.12./28.12./29.12./30.12.2027 (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag; Weihnachten und Jahreswechsel)
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 39-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Dämmung einer Geschossdecke im St.-Ursula-Weg 5 in Naundorf an die Firma Zimmerei Th. Leonhardi e.K., Gewerbering 2, 01824 Königstein OT Leupoldishain für einen Gesamtbetrag von 14.423,13 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 40-01/26 15.09.2026
Der Gemeinderat beschließt der Entscheidung des Bürgermeisters vom 10.09.2026 beizutreten.
Hierbei ging es um die Auftragserteilung einer Reparatur des Feuerwehrfahrzeuges der Ortsfeuerwehr Struppen. Insoweit liegt der Gemeinde ein Kostenangebot von rd. EUR 16.000,00 vor, wobei die Abrechnung nach den tatsächlich anfallenden Arbeits- und Materialaufwendungen erfolgt und der Kostenvoranschlag somit lediglich einen Richtwert darstellt. Die Ortsfeuerwehr Struppen stellt im Rahmen einer 24/7-Einsatzbereitschaft einen wesentlichen Teil des Brandschutzes in der Gemeinde Struppen sicher. Aufgrund der damit verbundenen Bedeutung dieses Löschfahrzeuges für die Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes ist eine schnellstmögliche Reparatur erforderlich und der Auftrag wurde durch den Bürgermeister unverzüglich erteilt.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0