Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf fasste in der öffentlichen Sitzung am 21.09.2026 den einstimmigen Beschluss Nr. 465 – 104 / 26 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf und den einstimmigen Beschluss Nr. 466 – 104 / 26 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des
§ 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
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Beschluss Nr. 465 - 104 / 26
Die Verbandsversammlung des AZV Wehlen-Naundorf beschließt auf der Grundlage der Berichte über die
die örtliche Prüfung und die Jahresabschlussprüfung den Jahresabschluss zum 31.12.2025, nachdem diesem und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025 mit Datum vom 15.06.2026 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbH erteilt worden ist.
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| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2025 | |
| 1.1 | Bilanzsumme — 13.916.954,90 € | |
| 1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
| - | das Anlagevermögen — 13.613.540,36 € | |
| - | das Umlaufvermögen — 303.414,54 € | |
| 1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
| - | das Eigenkapital — 4.534.491,52 € | |
| - | den Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse — 7.065.154,88 € | |
| - | die Rückstellungen — 33.300,00 € | |
| - | die Verbindlichkeiten — 2.284.008,50 € | |
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| 1.2 | Jahresverlust — 67.444,39 € | |
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| 1.2.1 | Summe der Erträge — 821.852,40 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen — 889.296,79 € | |
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2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust in Höhe von 67.444,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch den Gewinnvortrag ausgeglichen.
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Beschluss Nr. 466 – 104 / 26
Entlastung des Verbandsvorsitzenden
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Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Wehlen-Naundorf wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
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Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch und Partner mbH wurde mit Datum 15. Juni 2026 ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut und der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2025 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf werden gemäß § 34 Abs. 2 SächsEigBVO in der Zeit vom 03.11.2026 bis 13.11.2026 im Rathaus der Stadt Wehlen und in der Gemeindeverwaltung Struppen während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.