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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse vom 22.10.2024

Beschluss Nr. 65-01/24 22.10.2024

Bebauungsplanverfahren - „Am Schloss“ in Struppen OT Thürmsdorf:

Die Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 10. Juni 2024 bis einschließlich zum 12. Juli 2024 nach dem entsprechenden öffentlichen Gemeinderatsbeschluss Nr. 25-01/2024 vom 07.05.2024 stattgefunden. Parallel dazu fand mit demselben Beschluss auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 BauGB statt. Es gab bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange insgesamt 7 Stellungnahmen, in denen Anregungen bzw. Einwände geäußert wurden.Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gab es insgesamt 4 Stellungnahmen (3 Einzel- und 1 Sammelstellungnahme) von Bürgern, die Anregungen bzw. Einwände geäußert haben.

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen berät und beschließt entsprechend dem vom Planungsbüro Bothe erarbeiteten Vorschlag vom 17.09.2024 nebst redaktionellen Ergänzungen und Empfehlungen vom 22.10.2024 zur Abwägung über die vorgebrachten Anregungen und Einwände der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

2.

Die Bürger und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, über deren An-regungen bzw. Einwände entschieden wurde, sind nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten.

3.

Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Unterlagen des Bebauungs-planes einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 6, davon Nein-Stimmen: 4, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 66-01/24 22.10.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Leistungen für die S 168 OD Struppen, 1. Bauabschnitt Bau km 1+200 bis 1+810 an die Teichmann Bau GmbH, Meissner Str.23, 01723 Wilsdruff mit einer geprüften Angebotssumme (Gemeindeanteil) von 2.252.068,31 € (brutto). Die Finanzierung erfolgt aus der hälftigen Beteiligung des Freistaates am BT4, durch eine 85 %ige Förderung für BT2 und 80%ige Förderung für das BT4 durch die FRL KStB und Eigenmittel. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0