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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan "Am Schloss" in Struppen OT Thürmsdorf

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Am Schloss“ in Struppen OT Thürmsdorf, Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.3 BauGB

Der Gemeinderat von Struppen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 mit dem Beschluss Nr. 68-01/24 den Bebauungsplan "Am Schloss" in Struppen OT Thürmsdorf in der Fassung vom 19.04.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2024 auf der Grundlage des § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplans "Am Schloss“ in Struppen OT Thürmsdorf in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, in 01796 Struppen und außerdem im Bauamt der Verwaltung der VG Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Struppen unter www.struppen.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs.1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach entsprechend § 215 Abs.1 BauGB:

1.

eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Struppen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan bzw. über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Struppen, den 18.11.2024

gez. Michael Sachse
Bürgermeister

Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Am Schloss“ in Struppen OT Thürmsdorf