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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025

Beschluss Nr. 61-01/25 21.10.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Struppen in der beigefügten Fassung (Anlage 1).

Anlage 1:

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Struppen (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) und des § 7 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) hat der Gemeinderat der Gemeinde Struppen in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Struppen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

355 v. H.

der Steuermessbeträge

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf

455 v. H.

der Steuermessbeträge

2.

Für die Gewerbesteuer auf

435 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Struppen, den 21.10.2025

gez. Sachse
Bürgermeister

Hinweis nach § 4 SächsGemO:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 62-01/25 21.10.2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Maik Hentzschel in Höhe von 50,00 EUR für die Feuerwehrgebäude in der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 63-01/25 21.10.2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden gemäß anhängender Tabelle in Höhe von insgesamt 2.420,00 EUR für die 750-Jahrfeier der Gemeinde Struppen.

Spender

Datum

Betrag

Thomas Nawrath

14.07.2025

150,00 EUR

Sven Reinert

15.07.2025

200,00 EUR

Michael Pohl

18.07.2025

100,00 EUR

Papierfabrik Louisenthal

18.07.2025

300,00 EUR

Steffen Otto

28.07.2025

100,00 EUR

Sachsen Energie AG

31.07.2025

300,00 EUR

Volksbank Pirna e.G.

01.08.2025

500,00 EUR

Klaus und Marlies Brähmig

06.08.2025

100,00 EUR

Dirk Ihlenfeld

12.08.2025

200,00 EUR

Karin Scheinert

13.08.2025

50,00 EUR

RVSOE GmbH

14.08.2025

300,00 EUR

Mandy Grundig

20.08.2025

50,00 EUR

Steve Eglin

22.08.2025

70,00 EUR

Gesamt:

2.420,00 EUR

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 64-01/25 21.10.2025

Der Gemeinderat beschließt die befristete Fortführung der bereits bestehenden Pflegeverträge mit der Kindertagespflegestelle „Struppener Zwergenhütte“ bis zu den jeweiligen Ablaufterminen, längstens jedoch bis zum 31.07.2026 (Ablauftermin letzter Vertrag).

Der Gemeinderat untersagt dem Bürgermeister den Abschluss weiterer Verträge über die aktuelle Kita-Bedarfsplanung 2025/2026 hinaus und beauftragt den Bürgermeister gegenüber dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aktiv auf die Herausnahme aus der Kita-Bedarfsplanung hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 6, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20):1

Struppen, den 23.10.2025

Michael Sachse
Bürgermeister