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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß §§ 1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

Für Herrn Mir Aboutaleb Durandish, Geschäftsführer der HTB International Limited, sind eine Mahnung und eine Ankündigung der Vollstreckung zuzustellen (Az.: 0100.102556).

Die an Herrn Durandish gerichtete Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung bezüglich Forderungen aus Grundsteuer konnte wegen Überfüllung des Briefkastens nicht zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Mahnung und die Ankündigung der Vollstreckung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.

Die Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein