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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung und der Verwaltungsgemeinschaft Königstein
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Das Ordnungsamt informiert

Freie Sicht an Straßen und Wegen schaffen

Bepflanzte Vorgärten und Grundstücke verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume bei. Durch Anpflanzungen an der Grenze zu Straßen und Gehwegen können jedoch leider auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Bei den oft engen Straßen kann der Begegnungsverkehr erschwert oder Autos durch überhängende Äste zerkratzt werden. Deshalb prüfen Sie bitte mögliche Gefahrenstellen durch Bewuchs in den Verkehrsraum von Straßen und Gehwegen auf Ihren Grundstücken und schneiden Sie gegebenenfalls die Hecken, Sträucher und Bäume zurück.

Bitte beachten Sie beim Rückschnitt das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- oder Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.

Ein vollständiges Abschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen, ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September (amtliche Vogelbrutzeit) grundsätzlich unzulässig. Dient es jedoch der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, sind die im Umfang notwendigen Rückschnitte durchzuführen.

Bräuer
SB Ordnungsamt