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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung Pfändungs- und Einziehungsverfügung - BI-Bau UG - Baumann, Philipp

Öffentliche Zustellung gemäß §§ 1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

Für die BI-Bau UG, Herrn Philipp Baumann ist eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zuzustellen (Az.: 0000002446).

Die an die BI-Bau UG, Herrn Philipp Baumann, gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezüglich der Forderung aus dem Feuerwehreinsatz vom 19.02.2022 konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Pfändungs- und Einziehungsverfügung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein