Beschluss Nr. 11-01/25 UB
Der Gemeinderat entschließt sich zur Durchführung einer 750 Jahrfeier der Gemeinde Struppen. Aus den Reihen des Gemeinderates wird sich ein dazu noch zu benennendes Festtagsgremium bilden. Die Gemeinde Struppen wird, sofern es der Haushalt zulässt, eine finanzielle Unterstützung von 10.000,- € leisten.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon abgegeben: 14, davon Ja-Stimmen: 14, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 12-01/25 04.02.2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Frau Monika Pfitzner in Höhe von 100,00 EUR für den Schlosspark Thürmsdorf.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 13-01/25 04.02.2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende vom Heimatverein Thürmsdorf in Höhe von 200,00 EUR für Grundschule Struppen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 15-01/25 04.02.2025
Der Gemeinderat beschließt, dass dem SV Struppen e. V. gemäß dem geschlossenen Vertrag vom 27.01.2010 nebst 1. Änderung vom 17.10.2012 die angefallenen Kosten wie Strom, Gas, Abwasser etc. in Rechnung gestellt werden. Hierbei wird sich auf die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 beschränkt. Bei der Rechnungslegung sind die bereits durch den SV Struppen e. V. seit Juli 2023 geleisteten monatlichen Vorauszahlungen in Abzug zu bringen. Gleichzeitig ist dem SV Struppen e. V. bereits schon mit Rechnungslegung anzubieten, dass bei Bedarf entsprechende Ratenzahlungsvorschläge seitens des Vereins unterbreitet werden können, welche der Gemeinderat wohlwollend prüfen wird.
Der Gemeinderat beschließt, dass von einer Geltendmachung der angefallenen Kosten wie Strom, Gas, Abwasser etc. gegenüber dem SV Struppen e. V. für die Jahre 2010 bis einschließlich 2021 abgesehen wird. Der Bürgermeister wird beauftragt, dies dem Verein schriftlich zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 3, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 06.02.2025