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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung am 03.02.2026

Beschluss Nr. 01-01/26 03.02.2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspende des Herrn Thomas Dott in Form von 5,75 Festmetern Wertholz (Fichte) für den Bauhof der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 02-01/26 03.02.2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Sachspende des Herrn Ralf Walther in Form von 4,8 Festmetern Wertholz (Fichte) für den Bauhof der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 03-01/26 03.02.2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende (Veranstaltungs- und Bühnentechnik) der Firma tec4you GbR in Höhe von 4.692,00 EUR für die 750 Jahrfeier der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 13, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 04-01/26 03.02.2026

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Struppen zum 31.12.2017.

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit

Summe der ordentlichen Erträge von

3.499.423,80 €

Summe der ordentlichen Aufwendungen

3.749.628,83 €

einem ordentlichen Jahresergebnis von

-250.205,03 €

Summe der außerordentlichen Erträge von

223.496,07 €

Summe der außerordentlichen Aufwendungen von

125.061,40 €

ein Sonderergebnis von

98.434,67 €

Gesamtergebnis

-151.770,36 €

nachrichtlich:

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses, der mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet wird

89.776,85 €

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses, der mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet wird

160.428,18 €

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird

98.434,67 €

In der Finanzrechnung mit

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.989.352,07 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.096.050,55 €

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-106.698,48 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

434.686,66 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

424.180,20 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

10.506,46 €

Veranschlagter Finanzmittelüberschuss/-bedarf

-96.192,02 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-95.950,89 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

492,31 €

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

-192.142,91 €

Anfangsbestand an liquiden Mitteln

638.201,93 €

Endbestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres

446.551,33 €

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

Aktiva

Anlagevermögen

18.359.448,64 €

Umlaufvermögen

880.651,02 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

386,53 €

Passiva

Kapitalposition

12.207.769,65 €

Sonderposten

5.458.816,70 €

Rückstellungen

26.736,00 €

Verbindlichkeiten

1.537.202,09 €

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

9.961,75 €

Bilanzsumme

19.240.486,19 €

2.

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Struppen zum 31.12.2017 der KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zur Kenntnis genommen (§104 Abs. 23 SächsGemO).

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 05-01/26 03.02.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Nachtragsbestätigung zum bestehenden Vertrag für Planung und Bauüberwachung für die HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen im Struppenbach im Bereich Sportplatz, ID 0700 – Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Bereich Sportplatz, an das Ingenieurbüro: Ingenieurbüro ACI, Gottfried-Keller-Straße, 01157 Dresden mit einer geänderten Auftragssumme von 8.390,96 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragsbestätigung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 5, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 06-01/26 03.02.2026

Der Gemeinderat konkretisiert seine Beschlüsse 08-01/25 und 64-01/25 dahingehend, dass der Bürgermeister weitere Verträge mit der Kindertagespflegestelle „Struppener Zwergenhütte“ unterzeichnen darf. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass sich aus den Verträgen ergibt, dass die Finanzierungspflicht seitens der Gemeinde gegenüber der Kindertagespflegestelle gemäß des aktuellen Kita-Bedarfsplanes zum 31.07.2026 erlischt. Die Gemeinde ist in zeitlicher Hinsicht nicht an die Dauer der Betreuungsvereinbarungen zwischen der Kindertagespflegestelle und den Eltern der von ihr betreuten Kindern gebunden. Die Kindertagespflegestelle genießt auch keinen Bestandsschutz, dass die Gemeinde die Betreuung der Kinder bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit der mit den Eltern geschlossenen Betreuungsverträge finanziert. Vielmehr endet die Finanzierungspflicht mit der Herausnahme aus der Bedarfsplanung. Hier besteht weiterhin der Auftrag, auf die Herausnahme aus dem Kita-Bedarfsplan ab dem 01.08.2026 hinzuwirken.

Der Bürgermeister wird beauftragt die betroffenen Eltern über den aktuellen Stand der Kindertagespflegestelle in geeigneter Weise zu informieren.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 13, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Struppen, den 03.02.2026

gez. Michael Sachse
Bürgermeister