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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

Für Herrn Mir Aboutaleb Durandish, Geschäftsführer der HTB International Limited, ist eine Ankündigung der Vollstreckung zuzustellen (Az.: 0100.102556).

Die an Herrn Durandish gerichtete Ankündigung der Vollstreckung bezüglich Forderungen aus Grundsteuer konnte wegen Überfüllung des Briefkastens nicht zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Ankündigung der Vollstreckung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.

Die Ankündigung der Vollstreckung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein