Ländliche Neuordnung Struppen — VKZ 280011
Gemeinde Struppen
Dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Flurstücke 34/1 und 117 der Gemarkung Ebenheit in der Gemeinde Struppen,
Herrn Rolf Gotthold Starovsky,
letzte bekannte Anschrift in Ebenheit Nr. 4, 01796 Struppen,
jetzt unbekannten Aufenthaltes
wird hiermit nach § 112 FlurbG in Verbindung mit § 10 VwZG eine Vorläufige Anordnung vom 03.03.2023 nach § 36 Abs. 1 FlurbG, die den Entzug von Besitz und Nutzung einer Teilfläche der vorgenannten Flurstücke regelt, zugestellt (Aktenzeichen 1510-8461.07/280011).
Da der Aufenthaltsort der vorgenannten Person unbekannt ist, wird das oben genannte Schriftstück öffentlich zugestellt.
Die betreffende Anordnung liegt im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Ländliche Entwicklung, Referat Ländliche Entwicklung/Bodenordnung 1, Schloßpark 4, 01796 Pirna zur Abholung oder Einsichtnahme durch den Empfänger oder dessen Bevollmächtigte bereit.
Durch die Bekanntmachung dieser Anordnung wird das o. g. Dokument öffentlich zugestellt. Damit können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.