Beschluss Nr. 13-01/24 05.03.2024
Ausbau der S 168 (Hauptstraße) in 01796 Struppen
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt:
Das Ergebnis der Beratung des Gemeinderates Struppen zu Änderungen der im Rat präsentierten Planung zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Struppen (S 168), durch das Bauamt der Stadt Königstein dem Landkreis am 5. Juni 2023 mitgeteilt (Anlage 1), wird bestätigt.
Die Kosten in noch nicht bekannter Höhe für Umverlegung, Abbruch, Erneuerung Sicherung, Wiederherstellung etc. privater und/oder unbekannter Entwässerungsanlagen in den Struppenbach im 1. Teilabschnitt (ehemals 3. Bauabschnitt) übernimmt die Gemeinde Struppen ebenso die Verpflichtungen gegenüber den Baulastträgern. Etwaige Kostenbeteiligungsansprüche der Gemeinde gegenüber Eigentümern, Besitzern oder Nutzern privater Entwässerungsleitungen bleiben hiervon unberührt.
Die Gemeinde Struppen trägt den gemeindlichen Kostenanteil im Rahmen der Umsetzung des 1. Teilabschnittes auf der Grundlage der Kostenteilung (Anlage 2) Planungskosten bzw. Verwaltungskosten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ortsdurchfahrtenvereinbarung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, vertreten durch den Landkreis, zu verhandeln und die Endfassung dem Gemeinderat zur Zustimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0