Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Anlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 11.03.2024 folgende Gebührensätze ab 01.04.2024 bestätigt:
1. Entsorgungsgebühr
Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird
für den ersten m³ — 90,77 € / m³
für jeden weiteren m³ — 68,07 € / m³
2. Verwaltungsgebühr
Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der dezentralen Anlage
jährliche Kosten pro Anlage — 25,68 €
3. Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe
Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe
jährliche Kosten pro Grundstück — 64,72 €