Titel Logo
Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen

Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Anlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 12.03.2024 folgende Gebührensätze ab 01.04.2024 bestätigt:

1. Entsorgungsgebühr

Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird

für den ersten m³  — 90,77 € / m³

für jeden weiteren m³  — 68,07 € / m³

2. Verwaltungsgebühr

Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der dezentralen Anlage

jährliche Kosten pro Anlage  — 25,68 €

3. Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe

Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe

jährliche Kosten pro Grundstück  —  64,72 €

Die entsprechende Veröffentlichung der Satzung über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung des AZV Königstein erfolgt im Landkreisboten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 06.04.2024.