Öffentliche Zustellung gemäß §§ 1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrecht für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
- für Herrn Hartmut Leopold Chlupka ist ein Bescheid zuzustellen (Kassenzeichen: 0100030826)
Der an Herrn Hartmut Leopold Chlupka gerichtete Bescheid über Grundsteuer konnte nicht unter der hier bekannten Adresse zugestellt werden. Ein bevollmächtigter Vertreter kann den betreffenden Bescheid in der Stadtverwaltung Königstein, Steueramt Zimmer 32, Goethestraße 7, 01824 Königstein abholen.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.