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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf für das Wirtschaftsjahr 2023

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 06.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Es betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge  —  763.267 €

die Aufwendungen  —  881.505 €

der Jahresverlust  —  118.238 €

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  —  85.745 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit  —  -1.345.500 €

er Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit  —  1.204.267 €

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  —  330.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  945.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  200.000 €

Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf
Mathe
Verbandsvorsitzender

Stadt Wehlen, 12.04.2023

Die Haushaltssatzung 2023 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 30.03.2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von

Donnerstag, den 04.05.2023 bis einschließlich Montag, den 15.05.2023

in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Zusätzlich wird im genannten Zeitraum die Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan unter www.wassgmbh.de elektronisch zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.