Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 06.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
Es betragen
| 1. | im Erfolgsplan |
| die Erträge — 763.267 € | |
| die Aufwendungen — 881.505 € | |
| der Jahresverlust — 118.238 € | |
| 2. | im Liquiditätsplan |
| der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit — 85.745 € | |
| der Cashflow aus der Investitionstätigkeit — -1.345.500 € | |
| er Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit — 1.204.267 € |
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — 330.000 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen — 945.000 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf — 200.000 € |
Stadt Wehlen, 12.04.2023
Die Haushaltssatzung 2023 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 30.03.2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von
Donnerstag, den 04.05.2023 bis einschließlich Montag, den 15.05.2023
in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Zusätzlich wird im genannten Zeitraum die Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan unter www.wassgmbh.de elektronisch zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.