Beschluss Nr. 14-01/24 09.04.2024
Beschlussfassung zur Aufnahme von Fremdgemeindekindern in dem Kinderhaus Struppen
Der Gemeinderat beschließt die Eröffnung der Möglichkeit zur Aufnahme von Fremdgemeindekinder im Kinderhaus Struppen unter der Bedingung, dass der Rechtsanspruch für Vorschulkinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde Struppen gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14; davon anwesend: 14;
davon Ja-Stimmen: 14; davon Nein-Stimmen: 0;
Stimmenthaltung: 0;
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0