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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

Für Herrn Andreas Eitze ist eine Mahnung zuzustellen (Az.: 0213009631).

Die an Herrn Eitze gerichtete Mahnung bezüglich Forderung aus Pachten 2025 konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Mahnung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.

Die Mahnung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein