Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):
Für Herrn Hartmut Leopold Chlupka ist eine Mahnung zuzustellen (Az.: 0100.030826).
Die an Herrn Chlupka gerichtete Mahnung bezüglich Forderung aus Grundsteuer 2026 konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Mahnung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.
Die Mahnung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.