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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen
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Anwohnerinformation

BV: Gemeinde Struppen – HWS 2021 – ID 0068

„Instandsetzung Borngasse am Naundorfer Dorfbach“

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Unternehmen wurde durch die Stadt Königstein mit den Arbeiten an o.g. Baumaßnahme beauftragt.

Bauleiter: Herr Funke, Thomas

Polier: Herr Nalke, Jonas

Ausführungszeiten:

Baubeginn: 15. KW 2026

Bauende: voraussichtlich Juni 2026

Bitte informieren Sie uns über private Leitungen, Regenwasserableitungen in den vorhandenen Kanal und markieren Sie, Ihnen eventuell bekannte Grenzabmarkungen (Grenzsteine o. ä.).

Während der gesamten Bauzeit kann es zu Lärm- und Staubbelästigungen kommen, wir bitten um Verständnis!

Entlang des Baufeldes besteht während der gesamten Bauzeit eine Vollsperrung der Borngasse, Müll- und Versorgungsfahrzeuge sind frei.

Bei evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen auch unter 037327 / 8650 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 
Bauunternehmung Hartmann
Funke
Bauleiter

Ergänzung

zur Anwohnerinformation

Drohnenflüge

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass im Zuge der Baumaßnahme, von uns als ausführendes Unternehmen in unregelmäßigen Abständen Drohnenflüge (ca. 20-60 min) durchgeführt werden.

Warum finden diese Flüge statt?

Die Drohneneinsätze dienen ausschließlich Vermessungszwecken sowie der Dokumentation des Baufortschritts. Die daraus gewonnenen Daten sind für die präzise Ausführung, Abrechnung sowie Dokumentation unserer Baumaßnahme notwendig.

Datenschutz und Privatsphäre:

Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Wir führen die Befliegung streng nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) durch:

  • Zweckbindung: Die Aufnahmen dienen rein betriebs- und projektinternen Verarbeitungszwecken. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
  • Fokus auf das Baufeld: Aufgenommen wird das relevante Baustellengelände.
  • Persönlichkeitsrechte: Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen ist jederzeit gewährleistet. Sollten dennoch Personen oder private Bereiche (wie Fenster oder Gärten) am Rande erfasst werden, werden diese durch technische Verfahren unkenntlich gemacht (verpixelt).

Die Flüge werden durch geschultes Personal unter Einhaltung aller luftverkehrsrechtlichen Auflagen durchgeführt. Eine Gefährdung oder unzumutbare Lärmbelästigung ist nicht zu erwarten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen steht wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bauunternehmung Hartmann

„Diese Baumaßnahme wird mit zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes aus dem Aufbauhilfefonds 2021 finanziert.“