WASSERBEHANDLUNG SÄCHSISCHE SCHWEIZ GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH (WASS GmbH), 01844 Neustadt in Sachsen, Dammstr. 2, betreibt im Auftrag Ihres Abwasserentsorgungspflichtigen u. a. die abwassertechnischen Anlagen:
| - | Kanalisation im öffentlichen Bereich |
| - | kommunale Pumpwerke |
Bei dem Betrieb dieser Anlagen kommt es vermehrt zu Betriebsstörungen durch eingeleitete Fremdstoffe, insbesondere
Hygieneartikel, Kosmetiktücher, Feuchttücher, Küchenpapier, Taschentücher, Wischlappen und auch Pflegehilfsmittel
Durch deren Einleitung verstopfen Pumpen und Kanäle. Viele Papiere und Tücher sind aus extra reißfestem Material (u. a. Vlies) und lösen sich auch nach langer Zeit im Wasser nicht auf, sondern „verzopfen“. Die zähen Stränge belasten vor allem Pumpen und bringen diese letztendlich zum Stillstand (s. Fotos). Es kostet Zeit und viel Geld, die Pumpen wieder in Betrieb zu nehmen, damit das Abwasser wieder zur Kläranlage fließen kann.
Um den Betrieb der öffentlichen abwassertechnischen Anlagen aufrecht und die Betriebs- und Unterhaltungskosten ökonomisch vertretbar zu halten, bitten wir Sie, nachfolgende Hinweise zu berücksichtigen:
Kosmetiktücher, Feuchttücher, Küchenpapier, Taschentücher, Textilien, größere Mengen Zellstoffe, Windeln, Wischlappen, Küchenabfälle, Essensreste, sowie sämtliche Hygieneartikel (auch Wattestäbchen) sind Abfall und gehören nicht in die Toilette, sondern in die Abfallsammlung.
Über die Toilette kann Toilettenpapier (auch feuchtes) entsorgt werden.
Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass fetthaltige Stoffe (Haushaltsfett) zum Abfall gehören und nicht ins Abwasser. Jede gewerbliche gastronomische Einrichtung ist verpflichtet einen Fettabscheider gemäß DIN 4040 zu betreiben.
Wir bitten Sie, die vorgenannten Hinweise zu befolgen, um einen wirtschaftlich vertretbaren Betriebs- und Unterhaltungsaufwand sowie einen sicheren Betrieb der öffentlichen abwassertechnischen Anlagen im Interesse der Umwelt und der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in Ihrer Kommune sicherstellen zu können. Gleichzeitig verweisen wir auf die Abwassersatzung, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter Tel. (03596) 58 18 40 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen