Beschluss Nr. 17-04/23 02.05.2023
Beschlussfassung zur Änderung der Öffnungszeiten des Kinderhauses Struppen
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung der Öffnungszeit des Kinderhauses Struppen ab 01.07.2023:
| Bisher: | Montag bis Freitag von 06.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Neu: | Montag bis Freitag von 06.00 Uhr – 16.30 Uhr |
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 11
davon JA–Stimmen: — 11
davon NEIN–Stimmen: — 0
Stimmenthaltung: — 0
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0
Beschluss Nr. 18-04/23 02.05.2023
Wiederaufbau nach dem HW 2021
Bestätigung Nachtrag zu Bauleistungen zur Schadensbeseitigung am Rückhaltebecken Südstraße in Struppen (ID 0702)
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Bestätigung des Nachtrages der Leistungen zur Schadensbeseitigung am Rückhaltebecken Südstraße an die Firma: Tief- und Rohrleitungsbau Pirna GmbH, An der Sandgrube 3, 01796 Pirna mit einer Nachtragssumme von 2.261,00 € (brutto).
Die Mehrkosten (unter Berücksichtigung der nicht abgerufenen Leistung) belaufen sich auf 1.397,63 € (brutto). Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 11
davon JA–Stimmen: — 11
davon NEIN–Stimmen: — 0
Stimmenthaltung: — 0
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0
Beschluss Nr. 19-04/23 02.05.2023
Gemeinde Struppen: Neubau Kunstrasenplatz an der Grundschule Struppen,
Hier Los002: Bestätigung Mehrkosten Zaunbau (NT Variante 2)
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Bestätigung des Nachtrages der Leistungen zum Zaunbau am Kunstrasenplatz mit Mehrkosten in Höhe von 2.968,81 € brutto, welche sich aus der Nachtragsaufstellung (gemäß Variante 2) des Auftragnehmers - Zaunbau Nawrath - herleiten.
Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 11
davon JA–Stimmen: — 10
davon NEIN–Stimmen: — 1
Stimmenthaltung: — 0
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0
Beschluss Nr. 20-04/23 02.05.2023
Gemeinde Struppen: Neubau Kunstrasenplatz an der Grundschule Struppen,
Hier Los001: Nachträge 01…03 – Entscheidung zur Nicht-Inanspruchnahme NT 03
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, die Nichtinanspruchnahme von Nachtragsleistungen (Nr. 3) Besondere Leistungen: „Abdichtung Winkelstützwand“ mit Mehrkosten in Höhe von 1.414,43 € brutto, welche sich aus der Nachtragsaufstellung des Auftragnehmers – Karl Köhler BU GmbH - herleitet. Sich ggf. zeitweise einstellende Optische Mängel im Fugenbereich werden hingenommen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 11
davon JA–Stimmen: — 3
davon NEIN–Stimmen: — 6
Stimmenthaltung: — 2
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0
Beschluss Nr. 21-04/23 02.05.2023
Beratung und Beschlussfassung zur Berufung der gewählten Ortswehrleitung der Ortsfeuerwehr Naundorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beruft den Kameraden Thomas Richter zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Naundorf und den Kameraden Martin Schulz-Coppi zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Naundorf.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 11
davon JA–Stimmen: — 11
davon NEIN–Stimmen: — 0
Stimmenthaltung: — 0
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0