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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus Gemeinderatssitzung 07.05.2024

Beschluss Nr. 20-01/24 07.05.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Bereich Heckenweg an die Firma:

Sebnitztalbau GmbH

Am Sebnitzbach 2

01855 Sebnitz

mit einer Angebotssumme von 144.525,69 € Brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14; davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 21-01/24 07.05.2024

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Thomas Schulze in Höhe von 200,00 EUR für den Schloßpark Thürmsdorf.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 22-01/24 07.05.2024

Der Gemeinderat beschließt, dass ab sofort eine Gebühr bei Verleih der gemeindeeigenen Biertischgarnituren erhoben wird. Diese beläuft sich auf EUR 1,00 pro Tisch bzw. Bank, mithin pro Möbelstück, zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Hierbei beläuft sich der Mindestrechnungsbetrag auf EUR 15,00 netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 23-01/24 07.05.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Struppenbach an die Firma:

LLB GmbH

Lockwitzgrund 29

01257 Dresden

mit einer Angebotssumme von 179.350,53 € brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 24-01/24 07.05.2024

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister zur Unterzeichnung der im Anhang befindlichen gemeinsamen Löschhilfevereinbarung.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 25-01/24 07.05.2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt für den Bebauungsplan, der mit dem Beschluss Nr. 73-13/22 „Am Schloss“ in Struppen OT Thürmsdorf von der Gemeinde Struppen am 13.12.2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt wurde, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 215a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt wird. Bei der Anwendung des § 215a BauGB ist die Gemeinde im Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB (siehe Anlage 1) zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 BauGB auszugleichen wären.

2.

Vorsorglich wird auch beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren automatisch auf das Regelverfahren nach BauGB umgestellt wird, wenn sich die Durchführung so ver-zögern sollte, dass es nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden kann. Für diesen Fall soll die hier beschlossene Offenlegung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gelten. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang vorsorglich auch beschlossen, das dann noch notwendige werdende Parallelverfahren zur entsprechenden Änderung des gemein-samen Flächennutzungsplans (FNP) der VG Königstein durchzuführen.

3.

Die in der Anlage beigefügten Auslegungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans, die Planzeichnung mit den Festsetzungen vom 19.04.2024, die Begründung zum Bebauungsplan vom 19.04.2024 sowie die Anlage 1 zur Begründung mit der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a BauGB vom 19.04.2024 und die Anlage 2 zur Begründung mit dem geotechnischen Gutachten zum Baugrund und der Versickerungsfähigkeit vom 19.04.2024 werden vom Gemeinderat der Gemeinde Struppen gebilligt und für die Offen-legung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 4 BauGB und parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 BauGB bestimmt. Die Offenlegung findet vom 10. Juni 2024 bis einschließlich zum 12. Juli 2024 statt.

4.

Diese Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die parallel durchzuführende Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist samt der Angabe des Auslegungsortes und der Auslegungszeiten im Struppener Amtsblatt und gleichzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Struppen und den vorgeschriebenen öffentlichen Portalen sowie den öffentlichen Aushangstellen der Gemeinde Struppen rechtzeitig ortüblich bekannt zu machen. Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass die Durchführung im vereinfachten und beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie entsprechend dem Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a (siehe Anlage 1) ohne Umweltprüfung, ohne Umweltbericht, ohne Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne die zusammenfassenden Erklärung stattfindet. Der Flächennutzungsplan wird nur im Wege der Berichtigung ohne Parallelverfahren angepasst. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 11, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0