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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuigkeiten zur Antragstellung für einen Betreuungsplatz für Kinder von 1 bis 10 Jahren

Ab dem 01.06.2025 erfolgt die Antragstellung auf einen Betreuungsplatz für Krippe, Kindergarten oder/und Hort ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung Struppen.

Das Antragsformular dazu finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde.

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den Betreuungsbedarf in der Regel 6 Monate im Voraus anzumelden haben (§ 4 SächKitaG).

Nach Prüfung der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zum gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine Bestätigung.

M. Sachse
Bürgermeister