Ab dem 01.06.2025 erfolgt die Antragstellung auf einen Betreuungsplatz für Krippe, Kindergarten oder/und Hort ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung Struppen.
Das Antragsformular dazu finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den Betreuungsbedarf in der Regel 6 Monate im Voraus anzumelden haben (§ 4 SächKitaG).
Nach Prüfung der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen zum gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine Bestätigung.