Beschluss Nr. 24-01/25 13.05.2025
ID 0700 – „Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Schadbereich 1.1-1.3 (Sportplatz)“ Vergabe ökologischen Bauüberwachung während der Bauzeit 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der ökologischen Bauüberwachung für die o. g. HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen im Struppenbach im Bereich des Sportplatzes an das Ingenieurbüro: Nature concept, Krug-von-Nidda-Str. 5, 01705 Freital mit einer Auftragssumme von 2.623,95 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung, vorbehaltlich der Vergabe des Bauauftrages, zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Bis zur Vergabe der Bauleistung im Gemeinderat wird das Ingenieurbüro von der Vergabeentscheidung informiert. Der Auftrag kann jedoch erst bei Auftragsvergabe des Baubetriebes auf Realisierung „geschaltet“ werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 4,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 25-01/25 13.05.2025
ID 0704 – „Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Kolk im Struppenbach nahe der Schellemündung“ Vergabe ökologischen Bauüberwachung während der Bauzeit 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der ökologischen Bauüberwachung für die o.g. HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstelle 1.16 im Struppenbach an das Ingenieurbüro: Nature concept, Krug-von-Nidda-Str. 5, 01705 Freital mit einer Auftragssumme von 2.623,95 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragserteilung, vorbehaltlich der Vergabe des Bauauftrages, zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Bis zur Vergabe der Bauleistung im Gemeinderat wird das Ingenieurbüro von der Vergabeentscheidung informiert. Der Auftrag kann jedoch erst bei Auftragsvergabe des Baubetriebes auf Realisierung „geschaltet“ werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 5,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 26-01/25 13.05.2025
ID 0698-699 – „Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Schadbereich 1.13-1.15“ Vergabe ökologischen Bauüberwachung während der Bauzeit 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der ökologischen Bauüberwachung für die o. g. HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen im Struppenbach an das Ingenieurbüro: Nature concept, Krug-von-Nidda-Str. 5, 01705 Freital mit einer Auftragssumme von 4.373,25 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragserteilung, vorbehaltlich der Vergabe des Bauauftrages, zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Bis zur Vergabe der Bauleistung im Gemeinderat wird das Ingenieurbüro von der Vergabeentscheidung informiert. Der Auftrag kann jedoch erst bei Auftragsvergabe des Baubetriebes auf Realisierung „geschaltet“ werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 5,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 27-01/25 13.05.2025
ID 0067 – „Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Schellebach“ Vergabe ökologischen Bauüberwachung während der Bauzeit 2025/26
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der ökologischen Bauüberwachung für die o. g. HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen im Schellebach an das Ingenieurbüro: Nature concept, Krug-von-Nidda-Str. 5, 01705 Freital mit einer Auftragssumme von 4.373,25 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragserteilung, vorbehaltlich der Vergabe des Bauauftrages, zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Bis zur Vergabe der Bauleistung im Gemeinderat wird das Ingenieurbüro von der Vergabeentscheidung informiert. Der Auftrag kann jedoch erst bei Auftragsvergabe des Baubetriebes auf Realisierung „geschaltet“ werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 5,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 28-01/25 13.05.2025
ID 0698-699 – „Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Schadbereich 1.4-1.8“ Vergabe ökologischen Bauüberwachung während der Bauzeit 2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der ökologischen Bauüberwachung für die o. g. HW-Schadensbeseitigung 2021 – Schadstellen im Struppenbach an das Ingenieurbüro: Nature concept, Krug-von-Nidda-Str. 5, 01705 Freital mit einer Auftragssumme von 2.623,95 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt die Auftragserteilung, vorbehaltlich der Vergabe des Bauauftrages, zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Bis zur Vergabe der Bauleistung im Juni-Gemeinderat wird das Ingenieurbüro von der Vergabeentscheidung informiert. Der Auftrag kann jedoch erst bei Auftragsvergabe des Baubetriebes auf Realisierung „geschaltet“ werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 5,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 29-01/25 13.05.2025
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von der Jagdgenossenschaft Struppen in Höhe von 250,00 EUR für die Grundschule Struppen (Amokprävention).
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 30-01/25 13.05.2025
Die KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstraße 101, 04416 Markleeberg wird für die Jahresabschlüsse der Gemeinde Struppen zum 31.12.2017 bis 31.12.2024 auf der Basis ihres Angebotes vom 19.02.2025 in Höhe von jeweils 5.445,60 EUR zzgl. 19 % MwSt. als örtlicher Prüfer gemäß § 88 i. V. m. § 103, 104 und 106 Abs. 1 SächsGemO bestellt.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 2,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 31-01/25 13.05.2025
Der Gemeinderat beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen der vorläufigen Haushaltführung für die Absicherung der Festtagsplanung für die 750-Jahrfeier der Gemeinde Struppen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 32-01/25 13.05.2025
Der Gemeinderat beschließt und ermächtigt den Bürgermeister den als Anlage beigefügten Pachtvertrag (Bestand des Beschlusses) - nach Abstimmung mit dem Verein der noch zu zahlenden monatlichen Vorauszahlungen - zu unterzeichnen. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, dass für die Dauer von drei Jahren, mithin bis zum 31.12.2027, auf die Erhebung eines Pachtzinses gegenüber dem Pächter, SV Struppen e. V., verzichtet wird. Der Mieter hat lediglich die anfallenden Betriebskosten zu entrichten.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 33-01/25 13.05.2025
Mietvertragsverlängerung mit der ATC Germany Holdings GmbH
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den als Anlage beigefügten 3. Nachtrag zum Mietvertrag vom 20.09./17.10.2000, 1. Nachtrag vom 17.10.2017 sowie 2. Nachtrag vom 06.05./08.06.2020 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 34-01/25 13.05.2025
Antrag eines Eigentümers für die Aufstellungeines Bebauungsplans für die Errichtung von Wohngebäuden nördlich der B 172 in Struppen OT „Siedlung“ im Bereich der Flurstücke 358/4, 365/5, 367/19
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat von Struppen beschließt hier einen Aufstell-ungsbeschluss davon abhängig zu machen, dass diese Flächen aus dem LSG entnommen werden können. Mit dem Verfahren soll erst begonnen werden, wenn diese und weitere Voraus-setzungen vorliegen. Das Ansinnen soll zu angemessener Zeit (Ende 2026) wieder vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 35-01/25 13.05.2025
Einvernehmen der Gemeinde für einen Bauantrag nach § 68/63 SächsBO: Neubau einer Doppelgarage und eines Carports für 6 Stellplätze, Flur Nr. 367/14, 367/16 und 367/18, Gemarkung Struppen, Hohe Straße 77a, 01796 Struppen
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen inkl. der vorgelegten Tektur. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 36-01/25 13.05.2025
Einvernehmen der Gemeinde für einen Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO: Sanierung eines Wohngebäudes mit Nutzungsänderung und Teilabbruch des eingeschossigen Wirtschaftsgebäudes, Flur Nr. 66, Gemarkung Ebenheit, Ebenheit 27, 01796 Struppen
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 37-01/25 13.05.2025
Einvernehmen der Gemeinde für einen Bauantrag nach § 63 SächsBO: Aufstellen einer Werbetafel für den Hofladen der Agrargenossenschaft Am Bärenstein, Struppen; Flur Nr. 301/3, Gemarkung Struppen, Kreisverkehr B172 Leupoldishain
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 38-01/25 13.05.2025
Einvernehmen der Gemeinde für einen Bauantrag nach § 68/63 SächsBO: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flur Nr. 345/47 und 345/48, Gemarkung Struppen, Hohe Straße 87a, 01796 Struppen
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt, für das oben genannte Bauvorhaben, das Einvernehmen für den Bauantrag zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. §69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 4,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 39-01/25 13.05.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt für das zweite Halbjahr 2025 die folgenden Sitzungstermine: 24.06.2025, 19.08.2025, 16.09.2025, 21.10.2025, 11.11.2025, 09.12.2025
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 40-01/25 13.05.2025
Der Gemeinderat bestellt Herrn Wilfried Baumgarten, Bahnhofstraße 2a, 01796 Struppen und Herrn Hans-Jörg Schurz, Am Bärenstein 65, OT Naundorf, 01796 Struppen zum 01.06.2025 als Wanderwegewart der Gemeinde Struppen. Für ihre Tätigkeit erhält jeder Wanderwegewart eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 € pro Monat.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0