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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 5/2026
Mitteilungen anderer Ämter und Einrichtungen
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Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2026

Staatsbetrieb Sachsenforst

Tel. 03501/ 468337

Ref. 53 Naturschutz im Wald

Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2026

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2026 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Gemeinden Gemeinde Struppen hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro

Bietergemeinschaft Dipl.-Forstwirt Steffen Hilpert

Stauffenbergallee 61

01099 Dresden

Tel.: 0351 - 334 52 52

Mobil: 01573 - 543 67 85

E-Mail: SteffenHilpert@web.de

mit den notwendigen Außenaufnahmen beauftragt.

Die Mitarbeiter des Büros werden als Beauftragte der Forstbehörden (§ 40 Abs. 6 SächsWaldG), die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von Mai bis September 2026 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb der folgenden Gemeinden: Reinhardtsdorf-Schöna, Bad Schandau, Gohrisch, Struppen und Königstein.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein konkretes Flurstück betroffen ist, kann in der Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz erfragt werden.

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Sachbearbeiter Waldökologie und Naturschutz: Kai Noritzsch, Tel.: 035022/900630

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung

Ansprechpartner:

Michael Götze-Werthschütz

Michael.Goetze-Werthschuetz@sachsenforst.sachsen.de

03501/ 468337