Beschluss Nr. 16-01/26 12.05.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für einen nachträglichen Antrag auf Genehmigung einer Garage, Sauna, Laube, Terrassenüberdachung und eines Pools in 01796 Struppen, Hauptstraße 64, Gemarkung Struppen, Flurstück 828/f. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bauaufsichtsbehörde gem. § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 u. Abs. 4 SächsBO geforderte Stellungnahme entsprechend zu fertigen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 17-01/26 12.05.2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende (Saalmiete) von Herrn Guhr in Höhe von 178,50 EUR für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Struppen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 18-01/26 12.05.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) am Struppenbach im Bereich Hauptstraße 31 bachaufwärts bis Tunneleingang unterhalb des Schelleweges an die Firma: Sebnitztalbau GmbH, Am Sebnitzbach 2, 01855 Sebnitz mit einer Angebotssumme von 207.979,51 € brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen und der Bürgermeister, den Auftrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 12, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 19-01/26 12.05.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beruft den Kameraden Silvio Medger zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Struppen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 3, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 20-01/26 12.05.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Nachtragsbestätigung für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Planung und Bauüberwachung für die Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Bereich Schadstellen Nr. 1.14 – 15 (HW-Schadensbeseitigung 2021 / ID 0699) an das bereits beauftragte Ingenieurbüro: IWB GmbH, Geschäftsstelle Dresden, Wasastraße 15, 01219 Dresden mit einer Gesamtauftragssumme von 38.443,35 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragssumme in dem benannten Umfang zu bestätigen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, die Nachtragsbestätigung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 3, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 12.05.2026