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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 führte im Zeitraum 04.04.-08.06.2023 Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Struppen, Gemarkung Ebenheit, an den Flurstücken 1/2, 1/3, 2/3, 2/5, 156/1 und 158/3 durch. Dabei wurden die Grenzen dieser Flurstücke nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 30.06.2023 bis zum 31.07.2023 in den Geschäftsräumen in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und Freitag in der Zeit 8 bis 12 Uhr zur Einsicht aus. Terminvereinbarung unter 03501 784390 oder E-Mail: post@vb-wiedner.de.

Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 07.08.2023 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.