Verwaltungsgemeinschaft Königstein
mit den Mitgliedsgemeinden Kurort Rathen,
Gohrisch, Rosenthal-Bielatal, Struppen
Beschluss 03-GA-2023
I. Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der VG Königstein im Bereich des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ mit dem Ziel, die gesamte Fläche des Bebauungsplanes im FNP als Sondergebiet Campingplatz auszuweisen.
II. Beschluss
Der Gemeinschaftsausschuss der VG Königstein beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des FNP umfasst alle Flächen des zukünftigen Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“, der Gemeinde Struppen, die entsprechend als „Sonderfläche Campingplatz“ im FNP ausgewiesen werden sollen (siehe Planzeichnung). Dazu wird der notwendigen Aufstellung und Durchführung eines parallelen FNP-Änderungsverfahrens auch vom Gemeinschaftsausschuss zugestimmt, nachdem bereits von der Gemeinde Struppen mit Beschluss des Gemeinderates 42-09/21 am 21.09.2021 die diesbezügliche Änderung des FNP entsprechend beschlossen wurde.
Das Änderungsverfahren zur 5. Änderung kann unter den gegebenen Bedingungen als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Der Gemeinschaftsausschuss sieht damit von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ab.
Der Gemeinschaftsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf mit den Unterlagen
| - | FNP-Planzeichnung_A3 vom 26.04.2023 |
| - | FNP-Begründung vom 26.04.2023 |
| - | FNP-Begründung Anlage 1 Umweltbericht vom 05.01.2023 |
| - | FNP-Begründung Anlage 1 Umweltbericht-Anlagen vom 05.01.2023 |
und bestimmt diese Planung zur öffentlichen Auslage entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB. Diese Offenlage soll in der Zeit vom Montag, den 10.07.2023 bis zum Freitag, den 11.08.2023 stattfinden. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Eine entsprechende Bekanntmachung der Aufstellung und der Offenlage der Planung hat rechtzeitig ortsüblich in allen Mitgliedsgemeinden der VG Königstein zu erfolgen.
Die Kosten dieser FNP-Änderung werden vom Vorhabenträger bzw. Eigentümer der betreffenden Grundstücke entsprechend dem Städtebaulichen Vertrag vollständig getragen.
Die Verwaltung wird angewiesen, das parallele FNP-Änderungsverfahren durchzuführen.
III. Begründung
Der Beschluss ist erforderlich, um den gemeinsamen FNP der VG Königstein mittels eines Parallelverfahrens zu ändern und somit die Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplans „Campingplatz Struppen“ zu ermöglichen bzw. zu sichern.
Der Beschluss wurde einstimmig beschlossen.
Königstein, 09.06.2023