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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntachung Beschlüsse

Beschluss Nr. 24-06/23 06.06.2023

Abwägung über die Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ der Gemeinde Struppen

Über die Abwägungsvorschläge gemäß Beschlussvorlage-Nr. 24-2023 Nr. 1 bis 44 ist einzeln zu entscheiden und das Ergebnis in Punkt 4 der Anlage zu dokumentieren.

Die Träger öffentlicher Belange, über deren Anregungen und Hinweise entschieden wurden, sind nach § 3 Abs. 22 Satz 4 Baugesetzbuch über das Ergebnis zu unterrichten.

Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in die Satzung des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

Abstimmung

Anwesend und stimmberechtigt: 10 - somit beschlussfähig - Die Gemeinderäte stimmen über die einzelnen Beschlüsse wie folgt ab:

Beschluss Nr. 25-06/23 06.06.2023

Beschlussfassung zur Annahme einer Spende

Hier: Dr. Andreas Wickel, 74523 Schwäbisch Hall

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Dr. Andreas Wickel in Höhe von 250,00 EUR für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Struppen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

9

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

1

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 26-06/23 06.06.2023

Beschlussfassung zur Annahme einer Spende

Hier: Chor Struppen

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende des ehem. Chor Struppen e. V. in Höhe von 35,78 EUR für den Schlossverein Struppen e. V..

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 27-06/23 06.06.2023

Beschlussfassung zur Annahme einer Sachspende

Hier: Kaufland Warenhandel Löbau GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende Kaufland Warenhandel Löbau GmbH & Co. KG in Höhe von 262,26 EUR für das Kinderfest des Kinderhauses Struppen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit( SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 28-06/23 06.06.2023

Beschlussfassung zur Annahme von Sach- und Geldspenden

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sach- und Geldspenden für das Kinderfest des Kinderhauses Struppen wie nachfolgend aufgeführt:

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 29-06/23 06.06.2023

Beschlussfassung zur Vorschlagliste Schöffenwahl

Der Gemeinderat beschließt die Vorschlagliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024 – 2028 für den Amtsgerichtsbezirk Pirna und den Landgerichtsbezirk Dresden.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 30-06/23 06.06.2023

Gemeinde Struppen: Neubau Kunstrasenplatz an der Grundschule Struppen,

Hier Los004: Vergabe Kunstrasenbelag

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe von Bauleistungen, des Loses 004 für den Bau des Kunstrasenbelages an das Unternehmen:

Polytan GmbH, Gewerbering 3, 86666 Burgheim

mit einer Angebotssumme von 68.743,73 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 31-06/23 06.06.2023

Gemeinde Struppen: Außenanlagen am Kunstrasenplatz an der Grundschule Struppen,

Hier: Vergabe Wegebau Außenanlagen

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe von Bauleistungen, des Loses Wegebau Außenanlagen an das Unternehmen:

Karl Köhler Bauunternehmung GmbH Co.KG, Pirnaer Straße 92, 01809 Heidenau

mit einer Angebotssumme von 47.099,43 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 32-06/23 06.06.2023

Gemeinde Struppen: Neubau Stellplätze-Parkmöglichkeiten und Treppenanlage am Kirchberg

Hier: Vergabe Bauleistungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe von Bauleistungen für o.g. Bauleistungen an das Unternehmen:

Bauunternehmen Hartmann GmbH, Hauptstraße 18, 09623 Rechenberg-Bienenmühle

mit einer Angebotssumme von 129.288,753 € brutto.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserteilung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

8

davon NEIN-Stimmen:

2

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit (SächsGemO § 20):

0

Beschluss Nr. 33-06/23 06.06.2023

Gemeinde Struppen: Neubau Kunstrasenplatz an der Grundschule Struppen,

Hier Los002: Bestätigung Nachtrag Zaunbau-Toranlage Ballfangzaun (NT 2)

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Bestätigung des Nachtrages der Leistungen zum Zaunbau am Kunstrasenplatz mit Mehrkosten in Höhe von 3.289,16 € brutto, welche sich aus der Nachtragsaufstellung des Auftragnehmers - Zaunbau Nawrath - herleiten.

Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:

15

davon anwesend:

10

davon JA-Stimmen:

10

davon NEIN-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Befangenheit( SächsGemO § 20):

0

Michael Sachse
Bürgermeister