Beschluss Nr. 40-01/24 19.06.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt:
| 1. | Die als Anlage beigefügte Vereinbarung S 168/ Struppen, 1. Teilbauabschnitt zwischen dem Freistaat Sachsen, letztlich vertreten durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, und der Gemeinde Struppen zum Ausbau der S 168 Ortsdurchfahrt Struppen inkl. Gehweg, Parkstreifen, Haltestellen und Entwässerung 1. Teilabschnitt wird bestätigt. |
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| Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abzuschließen. |
| 2. | Zur Finanzierung werden durch die Gemeinde, insbesondere über die Richtlinie KStB-A beim Landesamt Straßenbau und Verkehr, Fördermittel beantragt. Der Höchstfördersatz der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bei Gemeinschaftsmaßnahmen mit der staatlichen Straßenbauverwaltung wenigstens 80 %. |
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 41-01/24 19.06.2024
Der Gemeinderat beschließt, dass die in der Anlage befindliche Benutzungsordnung für das Kunstrasen-Kleinspielfeld mit Erlass des Beschlusses in Kraft tritt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 10, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 20.06.2024