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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2025

Beschluss Nr. 41-01/25 10.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Haushaltssatzung mit Doppel-Haushaltsplan einschließlich Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 10, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 42-01/25 10.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Nachtragsbestätigung für zusätzliche, besondere Leistungen im Rahmen der Planung und Bauüberwachung für die HW-Schadensbeseitigung 2021 „ID 0698 – Beräumung und Instandsetzungsmaßnahmen Struppenbach, Bereich Scahdstellen Nr. 1.4 – 1.14 (Höhe Hauptstraße 16/17)“ an das Ingenieurbüro: IWB GmbH, Geschäftsstelle Dresden, Wasastraße 15, 01219 Dresden mit einer Nachtragssumme von 3.370,68 € (brutto). Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragssumme insofern zu bestätigen, so im Bauverlauf eine Notwendigkeit (Ausräumen einer möglichen Bedenkenanzeige der Baufirma) auftritt. Die Auftragserteilung ist im Rahmen der Bauberatung im Protokoll festzulegen. Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Nachtrag nach dem Erfordernis zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 7, davon Nein-Stimmen: 2, Stimmenthaltung: 3, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 44-01/25 10.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Vergabe der Gewässerschadensbeseitigung (Bauleistungen) im Struppenbach (ID 0698, Schadensbeseitigung Struppenbach, Schadbereiche 1.4 - 1.8) an die Firma: Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr. 18 in 09623 Rechenberg-Bienenmühle mit einer Angebotssumme von 161.346,84 € brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung der Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 11, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Beschluss Nr. 45-01/25 10.06.2025

Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Lärmaktionsplans Struppen ohne Maßnahmen 2025, bestehend aus dem eigentlichen Lärmaktionsplan (tabellarische Darstellung) und einer entsprechenden Kartendarstellung mit den kartierten Lärmbetroffenheiten zu billigen und diesen Plan zugleich zur öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu bestimmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die dazu erforderlichen Maßnahmen wie die ortübliche Bekanntmachung der Auslegung und die Auslegung selbst durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 12, davon Ja-Stimmen: 3, davon Nein-Stimmen: 7, Stimmenthaltung: 2, Befangenheit (SächsGemO § 20): 0

Struppen, 12.06.2025