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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung gemäß §§1 und 2 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 15 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG):

Für Herrn Hartmut Leopold Chlupka ist eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zuzustellen (Az.: 0100.030826).

Die an Herrn Chlupka gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da es keine bekannte Anschrift gibt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann die betreffende Pfändungs- und Einziehungsverfügung in der Stadtverwaltung Königstein, Kasse, Zimmer 38, Goethestraße 7 in 01824 Königstein abholen.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als zugestellt.

Kämmerei
Stadtverwaltung Königstein