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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.07.2023

Beschluss Nr. 35-08/23 04.07.2023

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschließlich des Doppel-Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023/2024 der Gemeinde Struppen

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Haushaltssatzung mit Doppel-Haushaltsplan einschließlich Anlagen für die Haushaltsjahre 2023/2024.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:  —  15

davon anwesend:  —  10

davon JA-Stimmen:  —  10

davon NEIN-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltung:  —  0

Befangenheit (SächsGemO § 20):  — 0

Beschluss Nr. 36-08/23 04.07.2023

Gemeinde Struppen: Neubau Stellplätze-Parkmöglichkeiten und Treppenanlage am Kirchberg

Hier: Beauftragung Baustellenabsicherung für o.g. Baustelle

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Beauftragung der Baustellenabsicherung (mit Verkehrs- und Umleitungsplan, deren Aufstellung/Unterhaltung/Beräumung nach Bauende) an das Unternehmen:

Verkehrstechnik Böber GmbH, Hohe Straße 6, 01796 Dohma mit einer Angebotssumme von 2.518,64 € brutto.

Der Bürgermeister der Gemeinde Struppen wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:  —  15

davon anwesend:  —  10

davon JA-Stimmen:  —  10

davon NEIN-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltung:  —  0

Befangenheit (SächsGemO § 20):  — 0

Beschluss Nr. 37-08/23 04.07.2023

Bestätigung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH

Durch den Gemeinderat Struppen werden nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der im § 8 – Aufsichtsrat – werden folgende Absätze neu gefasst:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte:  —  15

davon anwesend:  —  10

davon JA-Stimmen:  —  10

davon NEIN-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltung:  —  0

Befangenheit (SächsGemO § 20):  — 0

Michael Sachse
Bürgermeister