Bei Kontrollen wurde vermehrt festgestellt, dass durch Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht und das damit verbundene Lichtraumprofil nicht eingehalten werden. Bäume sowie Sträucher an den Grundstückseinfriedungen ragen mitunter zu weit in den Verkehrsraum hinein. Um eine eventuelle Gefahr für Verkehrsteilnehmer abzuwenden, fordern wir die Grundstückseigentümer auf, das Lichtraumprofil wieder herzustellen bzw. zu pflegen.
Was bedeutet das Lichtraumprofil?
Das Lichtraumprofil ist ein definierter Bereich über Straßen, Gehwegen und Radwegen, der von Bewuchs freigehalten werden muss, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Über Straßen muss das Lichtraumprofil eine Höhe von 4,50 Metern haben, über Gehwegen und Radwegen 2,50 Meter.