Beschluss Nr. 21-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 45.477,80 € zur Zahlung der Kreisumlage gemäß Umlagebescheid vom 01.04.2026 für das Haushaltsjahr 2026. Die überplanmäßigen Aufwendungen sind unabweisbar. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus vorhandenen liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 22-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende von Frau Kristin und Herrn Lutz Bellmann in Höhe von 75,00 EUR für die Miete des Sportplatzes zum 475. Ebenheiter Nachbarschaftsfest.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 23-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt den aus der 750-Jahrfeier erzielten Überschuss in Höhe von 7.116,67 € sowie die im Haushaltsplan bereitgestellten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Mittel in Höhe von 10.000,00 € für die Durchführung der Veranstaltung wie folgt zu verwenden:
| • | 8.558,00 € an den Faschingsclub Struppen als Pächter des Mittelgasthofes zur Finanzierung von Investitionen am Mittelgasthof, insbesondere für die Reparatur des Daches oder die Sanierung der Sanitäranlagen, |
| • | 4.279,00 € an den SV Struppen zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit, |
| • | 4.279,00 € an die Jugendfeuerwehr Struppen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. |
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 8, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 1,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 24-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Bestätigung des Nachtrags zur Baumaßnahme der HW-Schadensbeseitigung (Bauleistungen) an der Borngasse an die Firma: Bauunternehmung Hartmann, Hoch- Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstr. 18 in 09623 Rechenberg-Bienenmühle mit einer Nachtragssumme von 1.456,39 € brutto. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Nachtragsbestätigung zur Bauleistung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 25-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat beschließt und ermächtigt den Bürgermeister den als Anlage beigefügten Mietvertrag (Bestand des Beschlusses) zu unterzeichnen. Der Faschingsclub Struppen e. V. hat seine Zustimmung zum beschlussgegenständlichen Vertrag mit E-Mail vom 01.06.2026 erklärt. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, dass für die Dauer von knapp 3 Jahren, mithin bis zum 31.12.2028, auf die Erhebung eines Mietzinses gegenüber dem Mieter, Faschingsclub Struppen e. V., verzichtet wird. Der Mieter hat lediglich die anfallenden Betriebskosten zu entrichten.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 26-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat beschließt der Entscheidung des Bürgermeisters vom 23.02.2026 beizutreten. Hierbei ging es um die Zahlung eines Betrages von EUR 23.205,00, welcher im Rahmen der Sanierung des Ärztehauses für die Erbringung der haustechnischen Planung Heizung, Sanitär und Lüftung an die Firma Astermann gezahlt werden musste. Die Rechnung war bei Fälligkeit zu bezahlen, sofern sie rechnerische und sachlich korrekt war, was durch Bestätigung des Planungsbüros bestätigt worden war. Die Anweisung zur Zahlung erfolgte durch den Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Beschluss Nr. 27-01/26 23.06.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für das gesamte Gemeindegebiet gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG.
Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 14, davon anwesend: 9, davon Ja-Stimmen: 9, davon Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltung: 0,
Befangenheit (SächsGemO § 20): 0
Struppen, den 23.06.2026