Beschluss Nr. 37-08/23 04.07.2023
Bestätigung der Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH
Durch den Gemeinderat Struppen werden nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH bestätigt:
1. | Im § 8 – Aufsichtsrat – werden folgende Absätze neu gefasst: |
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.
(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.
2. | Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt: |
Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: — 15
davon anwesend: — 10
davon JA – Stimmen: — 10
davon NEIN – Stimmen: — 0
Stimmenthaltung: — 0
Befangenheit (SächsGemO § 20): — 0